Beer Energien GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich, Gerichtsstand, Allgemeines
(1)Allen Angeboten sowie Lieferungen/Leistungen einschließlich Produktempfehlungen, Beratungs- und Dienstleistungen liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, gegenüber Kaufleuten gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Ergänzende, diese AGB abändernde individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB-Bestimmungen vor.
(2)Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir in deren Kenntnis unsere Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos durchführen, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
(3)Bei Kaufleuten oder Personen gemäß § 38 Abs. 1 ZPO ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand.
(4)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten die „Incoterms“ in der jeweils neuesten Fassung.
(5)Ist der Käufer Kaufmann, ist Erfüllungsort Nürnberg, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

2. Vertragsabschluss, Lieferstörungen
(1)Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
(2)Der Vertrag wird geschlossen, indem wir die Bestellung des Kunden annehmen, dies erfolgt durch unsere ausdrückliche Erklärung, durch Vereinbarung eines Liefertermins, durch Belieferung oder Ausführung des Auftrags. Unsere Rechnungsstellung gilt zugleich als schriftliche Auftragsbestätigung. Gegenüber Kaufleuten sind mündliche, auch telefonische Vertragsergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden nur gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
(3)Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts und einer bei normal voraussehbarem Geschäftsverlauf ausreichenden rechtzeitigen Eigenbevorratung. Eine dauerhafte unverschuldete Betriebsstörung durch kriegerische oder terroristische Ereignisse, höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Transportstörung, EDV-Ausfall, Rohstoffmangel bei unseren Vorlieferanten oder Energiemangel wie insbesondere Stromausfall, sowie staatliche Maßnahmen oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigt uns zur Vereinbarung von verspäteten Lieferungen, Kürzung der Liefermenge oder Teillieferungen. Soweit das für uns oder für unseren Kunden nach jeweils eigener angemessener Entscheidung nicht zumutbar ist, können wir oder unser Kunde während der Dauer der Auswirkung der Störung von noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten, bei Verträgen über mehrere Teillieferungen besteht dieses Rücktrittsrecht nur für Teillieferungen, die von der Störung betroffen sind. Bei Rücktritt oder Kürzung der Liefermenge wird die evtl. schon vorgeleistete Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen des Rücktritts, der Kürzung der Liefermenge, der Teillieferung oder der Lieferverzögerung sind wechselseitig ausgeschlossen. Der Kunde wird über diese dauerhafte Betriebsstörung und Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

3. Beschaffenheit der Ware oder Leistung
(1)Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den DIN-Normen. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilte Beschaffenheit legt die Eigenschaft der Ware bzw. der Leistung abschließend fest. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen, die bei Waren der gleichen Art üblich sind, sind zulässig. Alle Muster- und Analysedaten, Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen oder Werbehinweise sind nicht hinsichtlich der einzelnen Werte verbindlich sondern als Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware zu verstehen und stellen keine Übernahme einer Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft im Rechtssinne dar, soweit dies nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich erklärt worden ist.
(2)Bei der Inhaltsmenge in Litern, die auf von uns verkauften Gebinden angegeben ist, handelt es sich um die Inhaltsmenge, die anhand der Dichte des jeweiligen Produktes bei 15°C Produkttemperatur ermittelt ist. Bei Inhaltsangaben in kg handelt es sich um das tatsächliche Netto-Füllgewicht.
(3)Bei der Kessel- oder Tankwagenbelieferung erfolgt die Feststellung der gelieferten Menge durch die geeichte Messvorrichtung des Kessel- oder Tankwagens, bei Heizöl, Benzin und Dieseltemperatur kompensiert auf der Basis von 15 °Celsius.

4. Preise, Preisanpassungen
(1)Verbrauchern gegenüber nennen wir Bruttopreise und Endpreise inklusive aller Steuern und Nebenkosten, anderen Kunden gegenüber gilt: Soweit nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise netto, nach dem am Versand-/ Liefertage geltenden Preis.
(2)Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Kaufpreis pro Mengeneinheit, Abrechnungsbasis ist die tatsächlich gelieferte Menge, aber wenn die gelieferte Menge um mehr als 10 Prozent geringer ist als die bestellte Menge, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor.

5. Lieferung
(1)Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Lieferfrist von 20 Arbeitstagen ab Vertragsschluss, als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Die Vereinbarung eines Liefertermins innerhalb dieser Lieferfrist dient unserer Tourenplanung, Änderungen z.B. wegen Erkrankung von Personal oder wegen Ausfällen im Fuhrpark können kurzfristig erforderlich werden, für die Einhaltung von Lieferterminen haften wir daher nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zusicherung als Fixtermin. Unverbindliche Ankündigungen eines Liefertermins gelten nicht als Zusicherung.
(2)Wir sind auf Anfrage zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, wenn der Käufer uns nicht mitteilt, dass dies für ihn nicht zumutbar ist.
(3)Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware nur für den vorgesehenen steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck verwendet wird. Er haftet ohne Verschulden für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Waren bezahlen müssen.
(4)Ist der Käufer Unternehmer, und ist nichts anderes vereinbart, dann gelten für ihn die Regelungen in diesem Absatz: Erfüllungsort ist das Auslieferungslager/Werk und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle verlässt bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Lieferung „frei Haus“. Unsere Lieferpflicht ist mit Warenübergabe an den Spediteur/Frachtführer erfüllt. Im Falle der Versandverzögerung auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr mit durch uns erfolgter Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir unter Berücksichtigung der angemessenen und uns bekannten Käuferinteressen Beförderungsart, -weg und Transportmittel. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die Kosten hierfür trägt der Käufer. Vom Käufer veranlasste Mehrkosten für Versandweg/Versandart gehen zu dessen Lasten. Bei Annahmeverzug des Käufers können wir die betreffenden Mengen auf seine Gefahr und Kosten einlagern und einschließlich aller Nebenkosten als geliefert in Rechnung stellen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

6. Transportmittel und –behälter, Leihgebinde, Lagerbehälter
(1)Die Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und die Mängelfreiheit seiner Tanks, Behälter, Zuleitungen oder Befüllanschlüsse etc. ist Verantwortlichkeit des Käufers. Wir führen vor der Befüllung bzw. vor Transport oder Versand keine technische Überprüfung durch, sondern nur eine Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel im Rahmen unserer gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Wenn wir dabei sicherheitsrelevante Mängel feststellen, führen wir keine Befüllung und keinen Transport bzw. Versand durch.
(2)Wir haften nicht für Verunreinigungen der Ware oder für sonstige Schäden, die durch unsaubere Transportbehälter des Kunden oder Tanks des Käufers oder deren sonstige mangelhafte Beschaffenheit entstehen, oder durch Vermischung unserer Ware mit Bestandsware des Käufers.
(3)Wir sind nicht verpflichtet, die Marken- und Sortenreinheit des Tankinhalts zu untersuchen, jedoch befugt, die Qualitätsreinheit mit Zustimmung des Kunden durch Anbringen von Markenplomben abzusichern.
(4)Im Falle eines Überfüllschadens von uns eingeleitete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder -beseitigung stellen kein Anerkenntnis einer Eintrittspflicht dar.
(5)Für Kaufleute gilt: Hat der Käufer Transportmittel oder –behälter zu stellen, so hat er diese auf eigene Gefahr termingerecht sowie fracht- und spesenfrei an die vereinbarte Füllstelle zu senden. Beschädigte Transportmittel und –behälter können wir an den Käufer auf dessen Gefahr und Kosten zurücksenden und stattdessen gemietete oder eigene Transportmittel und –behälter gegen angemessene Gebühr zur Verfügung stellen und versenden.
(6)Soweit der Käufer Unternehmer ist, haften wir nicht für Überfüllungs-, Vermischungs- oder sonstige Schäden, die durch von uns eingeschaltete Transportführer verursacht werden, sondern eventuelle Ansprüche richten sich direkt gegen diese.
(7)Leihgebinde und Gebinde von uns oder Vorlieferanten dürfen vom Käufer nicht wiederbefüllt werden, insbesondere nicht mit Wettbewerbsprodukten oder zum Zwecke des Wiederverkaufs. Ist der Käufer selbst Wiederverkäufer, so hat er seinen Kunden eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Verletzt der Käufer eine der vorgenannten Pflichten, so hat er uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(8)Der Käufer ist verpflichtet, unsere Leihgebinde nach Verbrauch der gelieferten Ware unverzüglich zurückzugeben. Die Gebinde müssen restentleert und frei von Fremdstoffen sein, und unbeschädigt sowie verschlossen übergeben bzw. zum Versand bereitgestellt werden. Wir sind berechtigt, mit dem Käufer einen Termin oder eine Frist für die Rückgabe von Gebinden zu vereinbaren. Gibt der Käufer ihm leihweise überlassene Gebinde bis zum Ablauftermin nicht zurück, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
(9)Erfolgt die Lieferung in Einweg-Gebinden, gehen diese in das Eigentum des Käufers über, unbeschadet von gesetzlichen Rücknahmepflichten.

7. Mitwirkungspflichten des Käufers
(1)Bei Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, freien Zugang zu Lagerräumen und Tankvorrichtungen zu gewährleisten. Er ist aufgrund geltender Gesetze verpflichtet, für den vorschriftsgemäßen Zustand seiner Lagervorrichtungen und Tanks Sorge zu tragen, diese laufend auf sichtbare Schäden zu kontrollieren sowie ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit fachkundig zu überwachen. Er ist insbesondere verpflichtet, für die einwandfreie Funktionsfähigkeit eines installierten Grenzwertgebers Sorge zu tragen. Er hat ihm bekannte Störungen unverzüglich, jedenfalls vor Start des Einfüllvorgangs mitzuteilen.
(2)Für Kaufleute gilt: Der Käufer hat uns vor Beginn des Einfüllvorgangs die Art und Qualität des früheren Inhaltes eines Behältnisses und die Menge rückständiger Tankinhalte mitzuteilen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger rückständiger Inhalte, die atypisch sind, so dass wir mit ihnen nicht zu rechnen brauchen und die zu Gasbildungen führen oder Explosionsgefahren herbeiführen können.
(3)Verletzt der Käufer diese Pflichten, so hat er uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns ggf. von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Bei einem Mitverschulden wird der Schaden anteilig getragen, es gelten die Regeln des § 254 BGB.

8. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1)Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Wird eine Frist als Zahlungsziel vereinbart, so beginnt die Frist mit dem Liefertag zu laufen.
(2)Unsere Auslieferungsfahrer sind zum Rechnungsinkasso berechtigt und bevollmächtigt.
(3)Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks vor. Deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Anfallende Spesen und Provisionen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(4)Nach Mahnung, oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Lieferung, kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Kommt der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die weitere Belieferung von beidseits noch nicht voll erfüllten Verträgen von Vorkasse / Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, nach angemessener Fristsetzung von diesen Verträgen zurückzutreten und insoweit Schadenersatz zu verlangen. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig.
(5)Wenn der Käufer nicht ausdrücklich bei der Zahlung etwas anderes bestimmt, sind wir berechtigt, Zahlungen nach unserer Wahl zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Käufers und/oder Kosten und/oder Zinsen anzurechnen, wir werden den Käufer über die Art der Verrechnung informieren.
(6)Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haften bei Heizöllieferung an den gemeinsamen Haushalt einzeln als Gesamtschuldner.

9. Eigentumsvorbehalt
(1)Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
(2)Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der von uns gelieferten Ware mit Waren des Käufers erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des anteiligen Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der übrigen Ware.
(3)Der Käufer ist verpflichtet, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, bspw. durch Pfändung oder etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
(4)Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, vomVertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Die Vereinnahmung der Vorbehaltsware gilt als Ausübung des Rücktrittsrechts.
(5)Ist der Käufer Unternehmer gilt zusätzlich: Die Vorbehaltsware ist vom Käufer mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren / zu behandeln. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert, nicht aber verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Käufer ist zur Verarbeitung oder Veräußerung/Verwendung der Vorbehaltsware nur berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Wird die Ware vor vollständiger Zahlung weiter veräußert oder entsteht dem Käufer aus einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware eine Forderung, so tritt der Käufer diese bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist in diesem Fall bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene Forderung in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Ein Widerruf kann durch uns erfolgen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer eintritt. Nach Erlöschen der Einzugsberechtigung ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern seine Schuldner zu benennen und uns alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigen uns sicherungshalber abgetretene Forderungen den Wert unserer Forderung um mehr als 10 %, werden wir in Höhe des diese Grenze übersteigenden Betrages die Forderung auf Verlangen freigeben.

10. Sachmängelansprüche und Beanstandungen
(1)Wenn Schadenersatz und Sachmängelansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet, uns zur Nachprüfung der beanstandeten Ware eine ausreichende Probe der Ware zu übergeben und uns die Gelegenheit zur Probenentnahme zu geben.
(2)Grundsätzlich hat der Kunde im Gewährleistungsfall die freie Wahl, welche gesetzlichen Rechte ergeltend macht. Falls uns jedoch eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird stattdessen die Ersatzlieferung vereinbart. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
(3)Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware, dies gilt nicht bei einem Mangel, den der Verkäufer arglistig verschwiegen hat.
(4)Davon abweichend gilt für Unternehmer: Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Unternehmer müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen Mängel schriftlich anzeigen, diese Frist beginnt für offensichtliche Mängel ab Empfang der Ware, für alle anderen Mängel ab Feststellung des Mangels. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Mängelansprüche. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

11. Haftungsbegrenzung
(1)Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse aus unseren AGB-Regelungen und insbesondere aus den folgenden Absätzen gelten nicht für Schäden wegen arglistigen Verhaltens sowie bei einer Haftung fürgarantierte Beschaffenheitsmerkmale, Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(4)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Datenschutz / Bonitätsauskunft
(1) Kundendaten werden für Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird beachtet. Sofern ein finanzielles Ausfallrisiko besteht, z.B. bei Kauf auf Rechnung, behalten wir uns das Recht vor, eine Bonitätsauskunft einzuholen, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen. Wir übermitteln die erforderlichen personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen Informationen zur statistischen Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags. Die Regelungen des BDSG werden beachtet. Wir arbeiten für die Bonitätsprüfung insbesondere mit Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, und teilen Ihnen auf Anfrage gerne mit, welches Unternehmen wir gegebenenfalls für Ihre Bonitätsauskunft genutzt haben.

13. Widerrufsbelehrung

(1) Ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch uns gilt der vereinbarte Preis bis zur Lieferung, unabhängig davon, wie der Marktpreis für Heizöl sich entwickelt und wann die Lieferung stattfindet. Für Heizölverbraucherkunden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB).
(2) Falls jedoch aus Kulanzgründen von der Firma Beer ein Widerspruch geduldet wird, werden Stornogebühren erhoben, welche bei der Firma Beer erfragt werden können.

(Stand: 10/2022)

Ob Privathaushalt, Gewerbe oder Industrie –
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